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BGH - Entscheidung vom 07.02.2001

3 StR 570/00

Fundstellen:
NStZ 2001, 440
StV 2001, 387

Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Es ist rechtlich nicht unbedenklich, daß sich die Strafkammer bei der Würdigung der den Angeklagten C. belastenden Angaben des Mitangeklagten G. [...]
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