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BGH - Entscheidung vom 27.09.2001

1 StR 274/01

Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Aufklärungsrüge ist zulässig, aber unbegründet. Die Anhörung eines Pharmakologen als weiteren Sachverständigen zur Beurteilung der [...]
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