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BGH - Entscheidung vom 18.09.2001

IX ZR 180/99

Wegen der durch Anschlußberufung des Klägers weiter verfolgten Forderung von 2.321,75 DM wirft die Revision keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht sie keinen Erfolg [...]
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