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BGH - Entscheidung vom 12.09.2001

2 ARs 241/01; 2 AR 134/01

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Braunschweig war mit der Sache im Sinne des § 462 a Abs. 1 StPO zu dem Zeitpunkt befaßt, in welchem Tatsachen aktenkundig wurden, die einen Widerruf der Strafaussetzung [...]
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