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BGH - Entscheidung vom 04.09.2001

5 StR 357/01; 5 StR 500/00

Dem Angeklagten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gewährt. Der Beschluß des Landgerichts Leipzig vom 26. Juni 2001 ist damit [...]
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