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BGH - Entscheidung vom 29.08.2001

2 ARs 229/01; 2 AR 131/01

Für die Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, ist aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 22. August [...]
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