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BGH - Entscheidung vom 25.07.2001

3 StR 236/01

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 12. Februar 2001 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum [...]
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