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BGH - Entscheidung vom 09.08.2001

1 StR 534/00

Die Voraussetzungen des § 33a StPO liegen nicht vor. Der Senat hatte keine Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen die Angeklagte nicht gehört worden wäre. Soweit der Senat das Vorliegen eines [...]
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