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BGH - Entscheidung vom 25.07.2001

2 StR 219/01

Das Landgericht hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil vom 7. November 2000 zu Recht gemäß § 346 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen, weil das von dem Angeklagten selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle des [...]
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