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BGH - Entscheidung vom 11.07.2001

2 StR 210/01

Die Nachprüfung des Urteil aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO ). Der Urteilsspruch bedarf jedoch der Ergänzung insoweit, als auch die [...]
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