Die Abgabe nach §§ 58 Abs. 3 Satz 2, 109 Abs. 2 JGG an das Wohnsitzgericht ist sachgerecht. Fahrten des betreuungsbedürftigen Verurteilten, der eine Abgabe der Bewährungsüberwachung an das Wohnsitzgericht beantragt [...]
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