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BGH - Entscheidung vom 13.06.2001

5 StR 212/01

Zwar ist ein Zusammenhang zwischen den vom Angeklagten bislang begangenen Diebstählen und der zum Zeitpunkt der hier abgeurteilten Taten akuten Erkrankung nicht ersichtlich. Den außerordentlich knappen Ausführungen des [...]
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