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BGH - Entscheidung vom 11.06.2001

1 StR 205/01

Die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der verhängten Freiheitsstrafe ist aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 15. Mai 2001 dargestellten Gründen rechtsfehlerhaft. Daß sich in einer neuen [...]
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