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BGH - Entscheidung vom 12.07.2001

IX ZR 360/00

Normen:
BGB § 123 Abs. 1

Fundstellen:
DNotZ 2001, 775
MDR 2002, 20
NJW 2001, 3331
ZIP 2001, 1678

Die Agentur B., deren Inhaberin A. B. war, vermittelte für die Klägerin, eine Versicherungsgesellschaft, den Abschluß von Versicherungsverträgen. Der Beklagte war für die Agentur tätig; ob er Abschlußvertreter war oder [...]
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