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BFH - Entscheidung vom 04.05.2001

III B 147/00

Normen:
EStG § 32 Abs. 6
FGO § 115 Abs. 2, 3

Die Beschwerde ist unzulässig und war durch Beschluss zu verwerfen (§ 132 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). 1. Da das angefochtene Urteil dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) bereits am 4. Juli 2000 zugestellt [...]
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