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BFH - Entscheidung vom 24.01.2001

VIII B 59/00

Fundstellen:
BFH/NV 2001, 895

Die Beschwerde ist unzulässig. 1. Die Rüge, der Rechtssache komme deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil es noch keine Rechtsprechung gebe, die sich mit der speziellen Situation der Gewinnerzielung i.S. von § 15 [...]
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