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BFH - Entscheidung vom 20.12.2001

VI B 198/99

Fundstellen:
BFH/NV 2002, 659

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Senat kann offen lassen, ob die Begründung der Beschwerde den an die Darlegungspflicht i.S. des § 115 Abs. 3 Satz 3, § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) [...]
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