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BFH - Entscheidung vom 03.04.2001

VI B 224/99

Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3

Fundstellen:
BFH/NV 2001, 1138

Die Beschwerde ist unzulässig. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) führt die bloße Behauptung, eine Norm sei verfassungswidrig, nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung, [...]
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