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BFH - Entscheidung vom 04.12.2001

III R 47/00

Normen:
EStG § 33a Abs. 1

Fundstellen:
BFH/NV 2002, 435
BFHE 197, 233
BStBl II 2002, 195
DB 2002, 512
NJW 2002, 1367

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, machten im Streitjahr 1997 für ihren am 18. September 1968 geborenen Sohn M Unterhaltsaufwendungen gemäß § 33a Abs. 1 des [...]
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