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BFH - Entscheidung vom 24.10.2001

VI B 201/01

Fundstellen:
BFH/NV 2002, 219

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) steht nach Mitteilung des Amtsgerichts --Vormundschaftsgericht-- in einem Betreuungsverhältnis nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ( BGB ). Da kein Einwilligungsvorbehalt [...]
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