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BFH - Entscheidung vom 04.10.2001

X B 157/00

Fundstellen:
BFH/NV 2002, 330

Die Beschwerde ist unzulässig. Ihre Zulässigkeit beurteilt sich nach § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung in der bis 31. Dezember 2000 geltenden Fassung ( FGO a.F.; vgl. Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur [...]
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