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BFH - Entscheidung vom 30.01.2001

VI B 200/00

Fundstellen:
BFH/NV 2001, 929

Die Beschwerde ist unbegründet. Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) rügt, das Finanzgericht (FG) habe es verfahrensfehlerhaft unterlassen, einen Zeugen zu der Frage zu hören, wann sie die Klageschrift [...]
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