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BFH - Entscheidung vom 11.01.2001

VI B 273/00

Fundstellen:
BFH/NV 2001, 893

1. Der Senat sieht davon ab, gemäß der Anregung der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) das Ruhen des Verfahrens zu beschließen bzw. das Verfahren auszusetzen. a) Die Voraussetzungen, die nach der Rechtsprechung [...]
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