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BAG - Entscheidung vom 11.12.2001

3 AZR 339/00

Normen:
BGB § 242 (Hinweis- und Aufklärungspflichten) § 242 (Betriebliche Übung)
BetrAVG § 1 Abs. 1 (in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung) § 1b Abs. 1 (in der seit dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung)
Vorruhestandsabkommen für die Versicherungswirtschaft § 3 Abs. 2
ZPO § 253 (Streitgegenstand)

Fundstellen:
AuA 2002, 84
DB 2002, 2387
NZA 2002, 1150

Der Kläger verlangt von der Beklagten Ersatz des ihm durch den Abschluß eines Aufhebungsvertrages entstandenen Versorgungsschadens. Der am 3. Juni 1937 geborene Kläger war vom 1. Januar 1986 bis zum 31. Dezember 1995 [...]
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