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VGH Bayern - Entscheidung vom 09.02.2000

2 C 00.235

Normen:
GKG (1975) § 23 Abs. 1
GKG (2004) § 61 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
VwGO § 93 Satz 1 § 146 Abs. 2

Die Beschwerde der Klägerin zu 1 mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts von 10.000 DM auf 5.000 DM ist unzulässig. Es fehlt am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin zu 1, da sich ihre Rechtsstellung [...]
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