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VGH Bayern - Entscheidung vom 22.08.2000

4 C 00.2450

Normen:
GKG (1975) § 5 Abs. 2
GKG (2004) § 66 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die den Kostenansatz der Geschäftsstelle vom 24. August 1999 bestätigende Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 10. Juli 2000 ist unzulässig. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 GKG könnte [...]
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