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VGH Bayern - Entscheidung vom 07.09.2000

12 CE 00.122

Normen:
BRAGO § 8 Abs. 1 § 10 Abs. 1
GKG (1975) § 13 Abs. 1 Satz 2 § 14 Abs. 1 Satz 1 § 20 Abs. 3
GKG (2004) § 52 Abs. 1 Satz 2 § 47 Abs. 1 Satz1 § 53 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
RVG § 23 Abs. 1 § 33 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)

Rechtsgrundlage der vom früheren Bevollmächtigten des Antragstellers beantragten Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im zweiten Rechtszug sind § 8 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 BRAGO , § 20 [...]
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