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VGH Bayern - Entscheidung vom 14.09.2000

12 C 00.2670

Normen:
BRAGO § 8 Abs. 1 § 10 Abs. 3
BSHG § 116
GKG (1975) § 13 Abs. 1 Satz 1
GKG (2004) § 51 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
RVG § 23 Abs. 1 § 33 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)

I. 1. Der Beklagte hat den Kläger mit Bescheid vom 4. Juli 2000 unter Hinweis auf § 116 BSHG aufgefordert, ihm bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Unanfechtbarkeit des Bescheides Auskunft über die Vermögensverhältnisse [...]
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