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VGH Bayern - Entscheidung vom 07.09.2000

25 C 00.2449

Normen:
BRAGO § 9
GKG (1975) § 13 § 25
GKG (2004) § 52 § 68 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
RVG § 32 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)

Die von den Bevollmächtigten der Klägerin im eigenen Namen erhobene Streitwertbeschwerde ist zulässig (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BRAGO , § 25 Abs. 3 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 GKG ). Sie ist auch überwiegend begründet. Die Klägerin [...]
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