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VGH Bayern - Entscheidung vom 25.05.2000

23 C 00.1584

Normen:
GKG (1975) § 13 Abs. 1, Abs. 2
GKG (2004) § 52 Abs. 1, Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)

Die Beschwerde, mit der der Beklagte eine Heraufsetzung des Streitwerts auf 2.090,35 DM begehrt, ist zulässig (§ 25 Abs. 3 GKG ), hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Nach § 13 Abs. 1 GKG ist in Verfahren vor den [...]
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