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VGH Bayern - Entscheidung vom 21.06.2000

12 C 00.1202

Normen:
BRAGO § 8 Abs. 1 § 10 Abs. 1, Abs. 3
GKG (1975) § 17 Abs. 1, Abs. 4
GKG (2004) § 42 Abs. 1, Abs. 5 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
RVG § 23 Abs. 1 § 33 Abs. 1, Abs. 3

1. Die Beschwerden sind nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BRAGO zulässig, aber nicht begründet. a) Die Kläger haben gegen den ihrem Prozessbevollmächtigten am 23. März 2000 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21. [...]
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