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VGH Bayern - Entscheidung vom 29.03.2000

26 B 97.412

Normen:
BRAGO § 9 Abs. 2 Satz 1
GKG (1975) § 25 Abs. 2 Satz 2
GKG (2004) § 63 Abs. 2 Satz 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
RVG § 32 Abs. 2 Satz 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)

Der vom Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen am 15. Dezember 1999 eingelegte formlose Rechtsbehelf gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Oktober 1999 gibt keinen Anlass, den auf 50.000 [...]
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