1. Die nach § 25 Abs. 3 Satz 1, § 5 Abs. 5 GKG zulässige Beschwerde gegen den Beschluss vom 5. August 1999, mit dem das Verwaltungsgericht Bayreuth den Streitwert im Verfahren B 6 K 98.746 auf 905 DM festgesetzt hat, [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!