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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 22.02.2000

10 S 345/00

Normen:
VwGO § 58 Abs. 2
VwGO § 146 Abs. 4
VwGO § 146 Abs. 5
VwGO § 152 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2000, 1467
NVwZ-RR 2000, 647

Der Antrag ist unbegründet, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO ). Ein Antrag auf Zulassung einer erneuten Beschwerde, für den der [...]
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