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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 24.11.2000

A 6 S 672/99

Normen:
GG Art. 16a Abs. 1

Der Senat entscheidet über die Berufung nach Anhörung der Beteiligten durch Beschluss, weil er sie einstimmig für begründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält (§ 130 a VwGO ). Die Berufung des [...]
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