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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 28.06.2000

11 S 1080/00

Normen:
AuslG § 47 Abs. 3 S. 1 § 348 Abs. 1 S. 1
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Fundstellen:
AuAS 2000, 254
EzAR 032 Nr. 15
InfAuslR 2000, 438
Justiz 2000, 466
VBlBW 2001, 67
ZAR 2000, 225

Die mit Beschluss des Senats vom 8.5.2000 zugelassene Beschwerde des Antragstellers hat Erfolg. Der Antragsteller verfolgt mit der Beschwerde sein Begehren weiter, ihm auch hinsichtlich seiner vom Regierungspräsidium [...]
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