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SchlHOLG - Entscheidung vom 29.06.2000

11 U 21/99

Normen:
BNotO § 19 Abs. 1 S. 1 § 23

Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2000, 413

Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat zu Recht entschieden, dass der Klägerin gegen den Beklagten ein Anspruch auf Zahlung von 40.222,24 DM aus den §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 23 BNotO Zug-um-Zug gegen [...]
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