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OVG Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidung vom 11.04.2000

2 L 5/00

Normen:
AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4, § 132 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
NVwZ 2000 Beil. I, 93

Der Antrag des Beteiligten auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der einzig geltend gemachte Zulassungsgrund der Abweichung nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG liegt nicht vor. Es bedarf keiner abschließenden [...]
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