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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 30.03.2000

3 W 60/00

Normen:
ZPO § 883 § 884 § 887 § 888

Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2001, 70

Die sofortige Beschwerde des Gläubigers ist gemäß § 793 Abs. 1 ZPO statthaft und auch im Übrigen verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (§§ 569 , 567 Abs. 2 , 577 Abs. 2 ZPO ). In der Sache bleibt das Rechtsmittel [...]
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