Der Senat ist für die Entscheidung über die örtliche Zuständigkeit gemäß §§ 5 Abs. 1 Satz 1, 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , 4 Abs. 3 Nr. 2 a GerOrgG Rheinland-Pfalz berufen. Er entscheidet den Zuständigkeitsstreit dahin, dass [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!