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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 08.05.2000

2 AR 28/00

Normen:
FGG § 5 § 46 Abs. 2
FEVG § 1 § 12 § 3 S. 2 § 4
BSeuchG § 27 Abs. 2

Fundstellen:
FGPrax 2000, 212
OLGReport-Zweibrücken 2001, 20

Der Senat ist für die Entscheidung über die örtliche Zuständigkeit gemäß §§ 5 Abs. 1 Satz 1, 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , 4 Abs. 3 Nr. 2 a GerOrgG Rheinland-Pfalz berufen. Er entscheidet den Zuständigkeitsstreit dahin, dass [...]
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