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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 23.10.2000

15 WF 386/00

Normen:
BGB § 1629 Abs. 3
ZPO § 727 § 767 Abs. 1

Fundstellen:
InVo 2001, 256
OLGReport-Stuttgart 2001, 103

Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Nach dem Sach- und Streitstand ist es angemessen, dass die Kosten des Rechtsstreits vom Kläger zu tragen sind (§ 91 a ZPO ). Die Vollstreckungsgegenklage war nach dem Vortrag [...]
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