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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 14.07.2000

2 W 38/00

Normen:
ZPO § 78 § 890
BGB § 278 § 831
UWG § 13 Abs. 4

Fundstellen:
OLGReport-Stuttgart 2000, 430

I. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, der Sache nach nur teilweise von Erfolg. A Der Gläubiger wendet sich gegen die Versagung eines Ordnungsgeldbeschlusses. Durch - nicht rechtskräftiges - Urteil des Senates vom [...]
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