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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 21.03.2000

5 U 691/00-59

Normen:
DÜG § 1
AGB-Gesetz § 9 § 9 Abs. 1 § 6 Abs. 2
VVG § 16 § 17
BGB § 286 Abs. 1 § 288 Abs. 1
ZPO § 92 Abs. 2 § 708 Nr. 10 § 711 § 546 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2001, 423

Die am 6.2.1996 verstorbene Ehefrau des Klägers hatte einen von ihr am 19 1.1996 ausgefüllten Versicherungsantrag (Bl. 9, 7 d A.) bei der Beklagten eingereicht. Abgeschlossen werden sollte eine Risikolebensversicherung [...]
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