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OLG Rostock - Entscheidung vom 06.11.2000

8 W 319/00

Normen:
BRAGO § 52 Abs. 1
VV-RVG Nr. 3400 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostModRG)

Fundstellen:
JurBüro 2001, 194
MDR 2001, 115

Die sofortige Beschwerde des Klägers ist nach § 11 Abs. 1 RPflG n.F. i.V.m. § 104 Abs. 3 ZPO zulässig aber ganz überwiegend nicht begründet. 1. Die Rechtspflegerin hat zu Recht die Festsetzung einer Gebühr des [...]
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