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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 03.05.2000

13 W 1306/00

Normen:
BRAGO § 23 Abs. 1 S. 1
VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)
ZPO §§ 103 ff.

Fundstellen:
AGS 2001, 100
JurBüro 2000, 583
MDR 2000, 908
OLGR-Nürnberg 2000, 213
RenoR 2001, 179

Die sofortige Beschwerde der Kläger ist zulässig, §§ 11 Abs. 1 RPflG , 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO n.F., und hat auch in der Sache Erfolg. Zu Unrecht hat das Landgericht hier die Festsetzung einer Vergleichsgebühr gemäß § 23 [...]
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