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OLG München - Entscheidung vom 02.08.2000

3 U 2022/00

Normen:
AGBG § 5, § 24
ZPO § 538 Nr. 2, § 540, § 708 Nr. 10, § 546 Abs. 2

Fundstellen:
BauR 2000, 1779
OLGR-München 2000, 324

Die Klägerin verlangt Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wegen Verletzung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen (BauFdgG). Die Firma Bauunternehmen R GmbH & Co. KG errichtete 1994 und 1995 als [...]
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