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OLG München - Entscheidung vom 29.09.2000

21 U 2369/00

Normen:
BGB § 133, § 134, § 1938, § 2065, § 2084

Fundstellen:
OLGR-München 2001, 97

Die Klägerin verlangt von den Beklagten die teilweise Erfüllung eines Vermächtnisses. Die beiden Beklagten sind die einzigen Abkömmlinge der am 07.02.1996 verstorbenen Frau Katharina K. Sie hinterließ ein Nettovermögen [...]
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