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OLG München - Entscheidung vom 23.11.2000

3 W 2228/00

Normen:
GKG (1975) §§ 12 ff.
GKG (2004) §§ 48 ff. (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
ZPO §§ 3 ff. § § 93, 93b Abs. 3 § 97 Abs. 1 § 99 § 579 Abs. 1 Nr. 4 § 721

Fundstellen:
NZM 2001, 710

I. Die Kläger begehrten von den Beklagten Räumung und Herausgabe von Geschäftsräumen. Sie stützten ihre Klage zunächst auf eine fristlose Kündigung vom 18.1.2000. Die Beklagten erhoben gegen die Wirksamkeit dieser [...]
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