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OLG München - Entscheidung vom 20.07.2000

29 U 2762/00

Normen:
AGBGB § 3 § 9 § 9 Abs. 1 § 23 Abs.1
BGB § 242 § 138 § 139 § 649 S. 1, S. 2 § 315 Abs. 1 § 226
UrhG § 12 Abs. 1 § 93 § 89 Abs. 1 § 12 § 88 § 90 § 43 § 89 § 15 Abs. 1
ZPO § 91

Fundstellen:
NJW 2001, 618
OLGR-München 2000, 356

Die Parteien streiten um das Recht des Antragstellers (Ast.), an der Hauptmischung und Endfertigung eines Fernsehfilms, bei dem er bis in das Stadium des Feinschnittes Regie geführt hat, mitzuwirken. Der Ast. ist [...]
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