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OLG München - Entscheidung vom 17.11.2000

11 W 2954/00

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1 § 32 Abs. 1 § 43 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
VV-RVG Vorbemerkung 3 Abs. 2, Nr. 3101, Nr. 3305 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2, Satz 3

Fundstellen:
AGS 2001, 231
MDR 2001, 296
OLGReport-München 2001, 206

I. Der in vollem Umfang erstattungsberechtigte Beklagte beanstandet, dass ihm der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 11.7.2.000 für die Tätigkeit seiner Prozessbevollmächtigten neben der Auslagenpauschale von 40,00 DM nur [...]
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